Minderjährige
Grundsätzlich kannst Du dich mit einer Einverständniserklärung sowie Vorlage des Personalausweises des Erziehungsberechtigten piercen lassen. Natürlich kann auch dein Erziehungsberechtigter anwesend sein (Normalfall: ein Elternteil oder gesetzlicher Vormund bzw. Pfleger).
Einige Piercings wie Intim, Nipples und Bridges schließen wir bei Minderjährigen zunächst aus.
Falls Du oder deine Eltern und/oder dein gesetzl. Vormund weitere Fragen habt könnt ihr gerne ein Termin zum Besprechen ausmachen. Abschließend haben wir dir auch eine Einverständniserklärung bereitgestellt, welche dir als Download zur Verfügung steht. Hast du nun alle Unterlagen Vorliegen kannst du Online einen Termin buchen.